Die Ergebnisse der aktuellen Kundenzufriedenheits-Bewertung 2014 liegen vor. Die Rhein S.Q.M. GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, ihren Kunden ausschließlich individuelle und spezifische Beratungsleistungen sowie hochwertige Workshops anzubieten. Um unsere hohen Qualitätsstandards nachhaltig zu sichern, ermitteln wir kontinuierlich die Zufriedenheit unserer Kunden, um wichtige Parameter und deren Entwicklung abzulesen.

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbewertung 2014.

Für die Feedbacks und exzellenten Bewertungen bedanken wir uns!

 

Aufgrund der hohen Nachfrage zu den AIAG-Standards der CQI-Normenreihe entwickeln wir aktuell eine komplette Website mit Informationen rund um die Standards CQI-9 (Wärmebehandlung), CQI-11 (galvanische Beschichtung), CQI-12 (Oberflächenbeschichtung), CQI-15 (Schweißprozesse), CQI-17 (Lötprozesse) und CQI-23 (Kunststoff-Formprozesse). Das angebotene Leistungsspektrum wird sowohl die Beratung und operative Unterstützung bei der Umsetzung der Forderungen als auch die Durchführung und Dokumentation der Selbstbewertungsaudits und die Möglichkeiten zur unternehmensspezifischen In-house Schulung bei unseren Kunden umfassen. Mehr lesen

Aufgrund unseres ständigen Wachstums, den Ansprüchen der Branchen, in denen wir tätig sind und der wachsenden Verantwortung in immer komplexer werdenden Projekten haben wir uns entschieden, von der bisherigen Gesellschaftsform in eine GmbH umzufirmieren. Eigentumsverhältnisse, Sitz der Gesellschaft, Ansprechpartner und Kontaktdaten bleiben von der Änderung unberücksichtigt. Sie können sich weiterhin auf unsere „superior“ Kompetenz und Erfahrung verlassen, mit der wir seit Jahren für unsere Kunden erfolgreich sind. Ihnen danken wir für die Treue und das entgegengebrachte Vertrauen, was uns diesen wichtigen Schritt ermöglicht hat.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie Rhein S.Q.M. bereits informierte, ersetzt die AZAV seit 01. April 2012 die frühere AZWV (“Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung”). Seitdem ist eine besonders hervorzuhebende Neuerung hinzugekommen: Ab sofort benötigt jede Einrichtung, die Förder- und Bildungsmaßnahmen anbietet, die Trägerzulassung. Organisationen, die den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Bildungsmaßnahme nutzen wollen, benötigen die Zertifizierung nach AZAV. Mehr lesen

Die Übergangsfrist der neuen, im März 2013 veröffentlichen EU-Richtlinie Good Distribution Practice (GDP), endet Mitte September. Für Vertriebs- und Logistikunternehmen, die pharmazeutische und Medizinprodukte handeln bzw. transportieren, gilt ab diesem Zeitpunkt das neue, stark veränderte Regelwerk. Die Qualität von pharmazeutischen Produkten soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette, also vom Hersteller bis zum Patienten, durch die neue Richtlinie erheblich verbessert werden. Konkret bedeutet dies unter anderem: Ab sofort ist nicht mehr nur die Temperaturführung für 2 bis 8 Grad Celsius vorgeschrieben, sondern jegliche, vom Hersteller angegebene Transporttemperatur muss vom Dienstleister gewährleistet werden. Die Anforderungen an Handel und Logistik haben sich mit der Annäherung des GDP an GMP (für die Entwicklung und Herstellung) damit erheblich verschärft. Mehr lesen