In vielen Unternehmen wird das Thema Produkthaftung immer noch beiläufig behandelt. Den meisten Führungskräften und Mitarbeitern ist nicht bewusst, dass dieses Thema sie persönlich konkret betrifft. Viele wissen nur rudimentär, was sich hinter dem Begriff „Produkthaftung“ verbirgt. Als diese bezeichnet man die Haftung des Herstellers für Schäden, die Dritte erleiden, weil das Produkt nicht die Sicherheit aufweist, die die Allgemeinheit berechtigterweise erwarten darf. Der Hersteller haftet für Schäden aufgrund von safety-relevanten Produktmängeln, also Mängeln, die zu Gefahr für Leib und Leben führen können. Die Definition von „erwartbarer Sicherheit“ ist dabei nicht eindeutig und immer nachlesbar, sondern hat mit den Erwartungen der Allgemeinheit – unter Berücksichtigung aller Umstände – zu tun.
In der aktuellen Ausgabe 4/2020 der Fachzeitschrift “Hygiene Report” beschreibt Rhein-SQM-Geschäftsführer Wolfgang Rhein, was die Umsetzung des BRCGS Packaging Standards für die Unternehmen bedeutet.
Nachzulesen auf den Seiten 18 und 19 in der Print- oder Onlineausgabe.
Im Oktober 2019 wurden die neuen Editionen der CQI-11 (11/2019) und CQI-15 (10/2019) von der Automotive Industry Action Group AIAG freigegeben. Der nordamerikanische Automobilverband hat die beiden Standards für Spezialprozesse um einige Anforderungen erweitert und bei einem Standard sogar grundlegend den Bewertungsmechanismus verändert.
Bei der Rhein S.Q.M. GmbH spielt die Wahrnehmung der Kundenzufriedenheit eine essentielle Rolle, vor allem im Zusammenhang mit Fachlichkeit, Servicequalität sowie der Erreichung der Kundenziele. Lesen Sie dazu ein kurzes Interview mit Geschäftsführer Wolfgang Rhein über das Kundenzufriedenheitsmanagement des Unternehmens.
Herr Rhein, Gratulation, die Zahlen zur Kundenzufriedenheit aus dem Jahr 2019 bei der Rhein S.Q.M. GmbH haben die bereits hohen Werte der Vergangenheit übertroffen! Wie schaffen Sie das?
Vielen Dank erstmal, aber dazu gehören immer mindestens zwei Parteien: Wenn Kunden bzw. deren Lieferanten bei den teils recht ambitionierten Projekten und Themen nicht „mitmachen“, können wir auch nicht performen. Wir sind froh, dass unser „hands-on-approach“ Ansatz, der Weggang vom Abstrakten hin zu greifbaren Lösungsansätzen und –vorschlägen – jeweils unter Berücksichtigung der unterschiedlich zu gewichtenden Chancen und Risiken – bei den Kunden weiterhin gut ankommt.
Warum sind bei manchen Agenturen die Zufriedenheitswerte höher als bei anderen?
Unser Ansatz ist: Kunden sollten keine Standardantworten erhalten, nur damit wir „unseren Job gemacht“ und den Vertrag erfüllt haben. Wir „verstecken“ uns auch nicht hinter standardisierten Formblättern. Die findet man im Internet auch ohne unser Zutun. Unsere Kunden kontaktieren uns, weil sie bestimmte Ziele erreichen möchten bzw. müssen. Geschäftspartner aus der Praxis berichten mir, dass andere Berater ihnen lange Listen schrieben, auf denen stand, was erledigt werden müsste. Da wundert es mich nicht, dass es im Anschluss oft zu katastrophalen Audits kommt, in denen dann festgestellt wird, dass vieles falsch verstanden wurde. Wir finden, dass ein solches Vorgehen im operativen Geschäft nicht wirklich hilfreich bzw. zielführend ist, vielleicht maximal als „Alibi“ dient. Um die Ziele zu erreichen, stellen wir uns der Verantwortung, unseren Kunden konkrete Antworten zu geben. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass unsere Geschäftspartner dieses klare Aufzeigen von Optionen sehr schätzen (nicht immer sofort, manchmal erst mittelfristig) und in der Kundenzufriedenheit dann mit „sehr gut“ bewerten. Ich verlange mir jeden Abend auf der Fahrt zum Hotel oder zu einem anderen Kunden die Frage ab: „Wird mich mein heutiger Kunde weiterempfehlen? Und – egal, wie die Antwortet lautet – wieso?“
Das bedeutet, Sie können sich im Jahr 2020 auf den Lorbeeren etwas ausruhen?!
Sie machen es mir zu einfach: Also gut. NEIN, damit diese Must-Have-Frage wenigstens bedient wäre… Wer sich auch nur 10 Minuten am Tag mit den wichtigen Nachrichten aus aller Welt beschäftigt, erahnt, dass eine schmerzhafte und langatmige Rezession bevorsteht – und dann wird nicht mehr VERkauft, sondern GEkauft. Im Klartext: Kunden und Endverbraucher bleiben die wichtigsten Interessenspartner.
Die ISO/TS 22163 hat im Mai 2017 den Bahnstandard IRIS beerbt, der bis dato als privatwirtschaftliches Regelwerk die bahnspezifischen Anforderungen an Business- und Qualitätsmanagement-Systeme formulierte. Damit wurde der Bahnstandard quasi geadelt und seine internationale Akzeptanz bestätigt.
Wolfgang Rhein, Gründer und Geschäftsführer der Organisations- und Qualitätsmanagementberatung Rhein S.Q.M. GmbH, hält spätestens seit dem schrecklichen ICE-Unfall von Eschede, der über 100 Menschen das Leben gekostet hat, alle Maßnahmen für unabdingbar, die die Wahrscheinlichkeit für derartige Vorkommnisse reduzieren.