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In vielen Unternehmen wird das Thema Produkthaftung immer noch beiläufig behandelt. Den meisten Führungskräften und Mitarbeitern ist nicht bewusst, dass dieses Thema sie persönlich konkret betrifft. Viele wissen nur rudimentär, was sich hinter dem Begriff „Produkthaftung“ verbirgt. Als diese bezeichnet man die Haftung des Herstellers für Schäden, die Dritte erleiden, weil das Produkt nicht die Sicherheit aufweist, die die Allgemeinheit berechtigterweise erwarten darf. Der Hersteller haftet für Schäden aufgrund von safety-relevanten Produktmängeln, also Mängeln, die zu Gefahr für Leib und Leben führen können. Die Definition von „erwartbarer Sicherheit“ ist dabei nicht eindeutig und immer nachlesbar, sondern hat mit den Erwartungen der Allgemeinheit – unter Berücksichtigung aller Umstände – zu tun.

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Die ISO/TS 22163 hat im Mai 2017 den Bahnstandard IRIS beerbt, der bis dato als privatwirtschaftliches Regelwerk die bahnspezifischen Anforderungen an Business- und Qualitätsmanagement-Systeme formulierte. Damit wurde der Bahnstandard quasi geadelt und seine internationale Akzeptanz bestätigt.
Wolfgang Rhein, Gründer und Geschäftsführer der Organisations- und Qualitätsmanagementberatung Rhein S.Q.M. GmbH, hält spätestens seit dem schrecklichen ICE-Unfall von Eschede, der über 100 Menschen das Leben gekostet hat, alle Maßnahmen für unabdingbar, die die Wahrscheinlichkeit für derartige Vorkommnisse reduzieren.