Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat Ende Mai 2016 in Kraft und ging nach zweijähriger Übergangsfrist am 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten in unmittelbar gültiges Recht über. Der vollständige, korrekte Titel der Verordnung (EU) 2016/679 lautet: “Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG”. Sie umfasst 173 Erwägungsgründe, 99 Artikel und 11 Kapitel mit verschärften Datenschutzvorschriften, die zum einen bewirken sollen, dass jeder einzelne eine bessere Kontrolle über seine personenbezogenen Daten hat, und die zum anderen dafür sorgen sollen, dass Organisationen unabhängig vom Unternehmenssitz von Wettbewerbsgleichheit profitieren.

Die DSGVO möchte also europaweit eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts sicherstellen und definiert für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten die zentralen Prinzipien von Zweckbindung, Transparenz, Datensparsamkeit und Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit. Da bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, müssen Organisationen dauerhaft für Konformität mit der DSGVO sorgen.

Quelle: Eigene Fomulierung

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