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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten mit unseren Auftraggebern partnerschaftlich und fair zusammen. Um die spezielle und individuelle Form unserer Dienstleistung zu regeln, werden für Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.
Vertragsgestaltung
Der Abschluss von Verträgen zwischen den Partnern – dem Auftraggeber und der Rhein S.Q.M. GmbH – über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden gelten dann, wenn sie ohne Widerspruch des jeweiligen Partners jeweils schriftlich bestätigt werden. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Unsere Leistungen im Rahmen der unternehmensspezifischen Arbeit
Die Rhein S.Q.M. GmbH erbringt Leistungen selbst durch Angestellte oder freie MitarbeiterInnen. Umfang, Form, Thematik und Ziel unserer Leistungen werden in dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder sonstigen Dokumenten und/oder Schriftverkehr zwischen Auftraggeber und der Rhein S.Q.M. GmbH im Einzelnen festgelegt. Im Rahmen der unternehmensspezifischen Maßnahmen erbringt die Rhein S.Q.M. GmbH ihre Leistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind und jeweils konkret vereinbart werden. Alle berechneten Leistungen stellen einzeln erbrachte Teilleistungen dar, sofern dies schriftlich nicht anders vereinbart wurde.
Terminverlegung oder Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Verlegung bietet die Rhein S.Q.M. GmbH dem Auftraggeber an, fest gebuchte Projekttage in einem Zeitrahmen von 2 Monaten vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn ohne Stornokosten, jedoch in kooperativer und flexibler Abstimmung mit der Rhein S.Q.M. GmbH zu verlegen. Bei wiederholter Verschiebung oder bei weniger als 2 Monaten vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn wird das Gesamthonorar fällig.
Bei Stornierung zugesagter Aufträge hat der Auftraggeber den uneingeschränkten Veranstaltungs- oder Leistungspreis – unter Abzug der unsererseits tatsächlich ersparten Fahrt- und Nebenkosten – wie folgt zu zahlen:
• Stornierung bis 6 Wochen vor Termin (Beginn): 50 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises
• Stornierung bis 3 Wochen vor Termin (Beginn): 75 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises
• Stornierung bis 1 Woche vor Termin und weniger (Beginn): 100 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises
Stornierung durch Rhein S.Q.M.
Die Rhein S.Q.M. GmbH ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung oder unfallverursachter Verhinderung von internen / externen Mitarbeitern, abzusagen, ohne dass Regressansprüche angemeldet werden können.
Zahlung
Das Zahlungsziel beträgt – soweit nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen werden – 14 Tage netto. Der Auftraggeber trägt in allen Fällen die Kosten für An- und Rückreise, Unterbringung sowie die effektiven Nebenkosten von Maßnahmen für die Teilnehmer / Leistungsempfänger (z.B. Kosten für Porto, Druckkosten für Teilnehmerunterlagen). Letztere sind gegen Belegvorlage abzugsfrei zu erstatten. Berechnung von Mehraufwand, welcher sich aus zwar terminierten, jedoch durch den Kunden noch nicht fristgerecht erledigten Arbeiten ergibt, erfolgt auf Stundenbasis gem. jeweils gültiger Preisliste nach tatsächlichem Aufwand.
Haftung der Rhein S.Q.M. GmbH
Die Haftung der Rhein S.Q.M. GmbH ist auf den Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Betriebsausfall oder Mehraufwand, Zinsen etc. wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung der Rhein S.Q.M. GmbH, die spätestens mit der Ingebrauchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung beginnt, richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Rhein S.Q.M. GmbH führt keine Rechtsberatungen durch. Alle Gespräch-, Korrespondenz- und Dokumentationsinhalte im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber oder Dritten, die dem Wesen nach auf Rechtsgrundlagen basieren könnten, sind unverbindlich. Die Rhein S.Q.M. GmbH haftet nicht für hierauf basierende Entscheidungen des Auftraggebers.
Sicherung der Leistungen
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Rhein S.Q.M. GmbH an den durch sie erstellten Werken [Konzeptionen, Arbeitsunterlagen, Vor- und Nachbereitungsunterlagen, Protokolle, Handbücher, Prozessbeschreibungen / Arbeitsanweisungen, Formulare, etc.]. Eine Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der Rhein S.Q.M. GmbH. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung gestellten Dokumenten Urheberrechte- und/oder sonstige Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert die Rhein S.Q.M. GmbH vor und während der vereinbarten Maßnahme laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Rhein S.Q.M. GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Rhein S.Q.M. GmbH in Ludwigshafen am Rhein.
Stand: 2016-01-15
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