Sie sind hier: Startseite » Leistungsportfolio » QM-Zertifizierungen und Normen » AZAV Zulassung
AZAV Zulassung
Zur nachhaltigeren Integration Arbeitssuchender in den Arbeitsmarkt setzt der deutsche Gesetzgeber eine Zertifizierung von Anbietern geförderter Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) voraus. Effektivität und Effizienz arbeitsmarktlicher Dienstleistungen sollen mit AZAV kontinuierlich sichergestellt werden. Die Anbieter benötigen eine Trägerzertifizierung nach AZAV. In manchen Fällen müssen zusätzlich die konkreten Maßnahmen zertifiziert werden. Mit der Veröffentlichung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) im Bundesgesetzblatt am 05.04.2012 liegen daher nunmehr die weitergehenden Regelungen zur Umsetzung des im “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” neu eingefügten “Kapitels zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen” vor. Die so genannten “Fachbereiche” sind:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- Transferleistungen
- Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Rhein S.Q.M. Leistungsbeschreibung:
Rhein S.Q.M. bietet Ihrer Organisation zielgenau und mit praxisgerechter Dokumentation den kompletten Zulassungsservice inkl. Erstellung der Dokumentation, Schulung der Mitarbeiter, Unterstützung bei Entwicklung und Zulassung von Maßnahmen sowie Koordination und Meldungssystematik mit der akkreditierten Stelle. Bei Annahme unserer Mindestempfehlungen garantieren wir mit unseren langjährig erfahrenen und praxisorientierten Beratern eine erfolgreiche Zulassung nach AZAV!
Kundennutzen:
Mit Unterstützung von Rhein S.Q.M. erreichen Sie die notwendigen Voraussetzungen zur Abrechnung behördlich geförderter Maßnahmen sowie eine langfristige Qualifizierung Ihrer Einrichtung für entsprechende Projekte. Der Erfolg Ihrer Maßnahmen wird für Ihre Organisation einerseits und den Arbeitsmarkt andererseits messbar.
Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen zu diesem Thema!

Aktuelles
Kundenzufriedenheit 202019.02.2021 - 13:25
Pressemitteilung zu den Änderungen der neuen CQI-15, der Bewertung von Schweißprozessen in der Automobilindustrie08.02.2021 - 07:46
Pressemitteilung zu den Änderungen und Aufwänden der neuen CQI-1111.01.2021 - 17:12
Pressemitteilung zur Produkthaftung22.09.2020 - 09:19
Lieferantenmanagement nach BRCGS Packaging: Beitrag in der Fachzeitschrift “LVT Lebensmittel Industrie”16.09.2020 - 09:36
BRCGS Packaging: Beitrag in der Fachzeitschrift “Hygiene Report”01.09.2020 - 09:17