AZAV Zulassung
Sorry. For “AZAV Zulassung” there is no translation available.
Please contact us for more information. E-Mail: info@qm-projects.de.
Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) regelt bis 31.03.2012 die Anerkennung von Weiterbildungsträgern und deren Maßnahmen mit Bildungsgutscheinen, die durch die Bundesagentur für Arbeit herausgegeben werden. Für Bildungsträger ist die Zulassung nach AZWV und ab 01.04.2012 AZAV (siehe unten) die Voraussetzung, um diese Bildungsgutscheine abrechnen zu können. Zum 01.04.2012 tritt das “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” in Kraft, mit dem AZWV enden und die “Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung” (AZAV) gültig wird. Im Februar 2012 werden weitergehende Fragen zur AZAV und noch mögliche Änderungen zwischen den fachkundigen Stellen erörtert. Rhein S.Q.M. liegen ständig detaillierte Informationen hierzu vor, so dass Sie sich gerne bei uns erkundigen können.
Rhein S.Q.M. Leistungsbeschreibung:
Rhein S.Q.M. bietet Ihrer Organisation zielgenau und mit praxisgerechter Dokumentation den kompletten Zulassungsservice inkl. Erstellung der Dokumentation, Schulung der Mitarbeiter, Unterstützung bei Entwicklung und Zulassung von Bildungsmaßnahmen sowie Koordination und Meldungssystematik mit der fachkundigen Stelle. Wir garantieren ein reibungslos ablaufendes und erfolgreiches Projekt! Gerne unterstützt Rhein S.Q.M. Sie auch bei der dauerhaften Aufrechterhaltung Ihres individuellen AZAV-Systems.
Kundennutzen:
Mit Unterstützung von Rhein S.Q.M. erreichen Sie die notwendigen Voraussetzungen zur Abrechnung behördlich geförderter Bildungsmaßnahmen sowie eine langfristige Qualifizierung Ihrer Einrichtung für Bildungsprojekte. Der Erfolg Ihrer Bildungsmaßnahmen wird messbar und die zugrunde liegende Dokumentation wirkt sich positiv auf die Effizienz Ihrer Abläufe aus.
Contact us regarding this or any other topic!
