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Homepage » News & Presse » Interview zur Revision des VDA Band 2 mit Wolfgang Rhein

Die Revision des VDA Band 2 ist laut Wolfgang Rhein sehr gut gelungen

„Eine umfassende Einbindung des Themenkomplexes „Software“ in das PPF-Verfahren war bereits länger überfällig.“

Im April 2020 erschien mit einiger Verzögerung der revisionierte „Rotband“ VDA Band 2. Drei Jahre später haben viele Organisationen noch nicht darauf reagiert, obwohl es keine Übergangsfrist gibt, die neue Revision ist seit dem Erscheinen gültig. Wolfgang Rhein, Geschäftsführer der Organisations- und Qualitätsmanagementberatung Rhein S.Q.M. GmbH in Ludwigshafen, hält es daher für kritisch, dass nach seiner Beobachtung bislang nicht flächendeckend bekannt ist, wie man die neuen Anforderungen konkret in der Praxis umsetzt. Das verwundert allerdings kaum, schließlich wurde die Struktur des Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahrens komplett geändert. Organisationen müssen ihre bestehenden Prozesse und Nachweise überprüfen.

Im folgenden Interview beantwortet Wolfgang Rhein Fragen zu den wichtigsten Änderungen, die die Revision mit sich bringt, erläutert warum er die Neuerungen für sehr gelungen hält, zeigt aber auch Kritikpunkte auf.

Redaktion:
Herr Rhein, zunächst einmal: Warum braucht eine Organisation den VDA Band 2? Können Sie uns in kurzen Worten die Bedeutung erklären?

Wolfgang Rhein:
Das beschriebene Verfahren im VDA Band 2 zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe (im weiteren Textverlauf „PPF“) gehört zu den wesentlichen kundenspezifischen Forderungen der Automobilhersteller sowie deren Zulieferer. Es verfügt über eine weitreichende vertragsrechtliche Relevanz entlang der Lieferkette. Bei korrekter Ausführung trägt das PPF einen wichtigen Teil dazu bei, die Haftungsrisiken der Organisation zu reduzieren und Qualität abzusichern. Zum Verständnis der Begrifflichkeiten: Das Gegenstück zum VDA Band 2 ist nach der AIAG (Automotive Industry Action Group) der „Production Part Approval Process“, kurz PPAP. Naturgemäß wird der VDA Band 2 häufiger für den europäischen Markt, PPAP hingegen eher im amerikanischen Markt bzw. außerhalb Europas angewendet, auch wenn dies gemäß kundenspezifischer Forderungen nicht die korrekte Vorgehensweise darstellt.

Redaktion:
Was ist Ziel der PPF?

Wolfgang Rhein:
Ziel des Verfahrens ist eine vollumfängliche Freigabe des Produktes (sowohl intern als auch beim Kunden bzw. nächsten Abnehmer) und des dazugehörigen Produktionsprozesses der Serienproduktion. Die PPF beginnt bereits in der Angebotsphase und endet typischerweise vor dem „Start of Production“ (SOP). Konkret bedeutet dies, dass in der Angebotsphase im Rahmen der Machbarkeitsanalyse kundenspezifische Vorgaben zu PPF bzw. PPAP und zu Bemusterungen auf Machbarkeit überprüft werden. Eventuell müssen hierauf basierend das Projekt, der Prozess oder die Nachweisführung angepasst werden. Die ausführliche Vorgehensweise zur PPF vereinbaren beide Parteien bei Auftragserteilung oder im Projektverlauf. Die Verantwortung, eine konkrete Vereinbarung früh herbeizuführen, liegt beim Lieferanten! Manchen Lieferanten ist dieser Umstand nicht wirklich bewusst.

Redaktion:
Was ist seit der Revision des VDA-Bandes 2 neu?

Wolfgang Rhein:
Erst einmal wurde die grundlegende Struktur verändert. Die Folgen für Organisationen sind natürlich enorm. Inhaltlich werden neue Begriffe eingeführt, welche geklärt werden müssen. Aber auch die Folgen prozessualer Natur sind signifikant. Unternehmen, die Prozesse mittels CAQ (Computer Aided Quality) nutzen, müssen neben den Prozessen auch ihre Software anpassen. Komponenten, welche hausinterner Herkunft sind, werden nun explizit erwähnt. Auch für sie ist ein PPF-Verfahren durchzuführen. Das PPF-Verfahren für Embedded-Software-Umfänge wurde detailliert. Insgesamt sind die Änderungen der 6. Auflage zur 5. Auflage aus dem Jahr 2012 den Autoren auch sehr gut gelungen. Positiv finde ich, dass auf Aktualisierungen anderer Standards Bezug genommen wird, so beispielsweise zur Reifegradabsicherung und zu Gewährleistungsmanagement sowie Schadteilanalyse Feld. Dieses „vernetzte Denken“ ist hilfreich! Insgesamt ist der Band moderner geworden, er wird der heutigen Vielfalt der zugelieferten Teile, Komponenten und Systeme besser gerecht. Das spiegelt sich allerdings auch im Umfang wider, der aktuelle VDA-Band 2 fordert deutlich mehr Nachweise. Andererseits lässt er den notwendigen Spielraum zur Anwendung auf den jeweiligen Scope des PPF-Verfahrens.

Redaktion:
Um welche neuen Inhalte geht es konkret?

Wolfgang Rhein:
Der Bereich „Software“ wurde in der Vorgängerversion nur sehr sparsam behandelt, mit dem nun stark erweiterten Bereich wurde jetzt eine längst überfällige Lücke geschlossen, war doch die Produktfreigabe für Software und Updates weitestgehend ungeregelt. Nun wurde diesem äußerst wichtigen Umfang ein ganzes Kapitel mit insgesamt 11 Elementen gewidmet. Die Anlage „Nachweise zur Software“ lässt erkennen, wie vielfältig eine dem Stand von Wissenschaft und Technik gerecht werdende Nachweisführung ist.

Eine weitere sehr wichtige Änderung ist der Wegfall der bisherigen „Vorlagestufen“, hin zu einer quasi erzwungenen echten Abstimmung zwischen Kunden und Lieferanten. In der Vergangenheit wurden die Nachweise häufig in Email-Korrespondenzen projektbezogen „geklärt“, was dem Prinzip einer standardisierten Vorgehensweise nicht gut tat. So wurden oftmals nicht alle Anforderungen komplett erörtert, Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Zulieferern in kritischen Projektphasen waren häufig die Folge. In Kapitel 5 „Abstimmung zum PPF-Verfahren“ wird verdeutlicht, dass ausnahmslos alle auf das jeweilige Produkt anwendbaren Elemente umzusetzen sind. In der Vergangenheit kam es häufig zur „Befreiung“ einzelner Elemente durch den Kunden, oftmals ohne valide Entscheidungsgrundlage. Dies ist jetzt nicht mehr gestattet. Das bedeutet, dass der Lieferant die Verantwortung für fehlende PPF-Nachweise nicht dem Kunden „aufdrücken“ kann.

Natürlich stellt die Vorgehensweise der PPF-Abstimmung einen zunächst höher erscheinenden Aufwand für beide Parteien dar, doch dieser trügt. PPF-Abstimmung rechnet sich nach dem Prinzip „Spend now – earn later“. Der VDA hat mit seinen hilfreichen Vorlagen auch positiv zum Verständnis und einer schnellen Umsetzung dieser Vorgehensweisen beigetragen, z.B. mit der Anlage „Abstimmung zum PPF-Verfahren“, die zu einer frühzeitigen Abstimmung darüber beiträgt, welche Musterteile und Dokumente, wann und in welchem Zustand vorzulegen sind. Insgesamt sind die neuen Anlagen im MS-Excel-Format äußerst hilfreich.

Redaktion:
Herr Rhein, Sie beschreiben da ja massive Änderungen, gibt es auch unveränderte Inhalte?

Wolfgang Rhein:
Selbstverständlich sind Inhalte, die sich in der Vergangenheit bewährt haben geblieben, das macht ja auch Sinn! Beispielsweise die in Kapitel 3 beschriebenen „Auslöser des PPF-Verfahrens“ werden in beruhigender Weise quasi beibehalten. Die Auslösematrix, welche in Anlage 8 zu finden ist, stellt dar, bei welchen Änderungen am Produkt oder am Produktions- oder Prüfprozess der Kunde zu informieren ist.

Redaktion:
Gibt es auch Kritikpunkte?

Wolfgang Rhein:
Insgesamt ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber der vorherigen Version erkennbar und die Formulierungen lassen nur wenige Fragen offen. Allerdings habe ich tatsächlich zwei Punkte zu bemängeln.

Zum einen steht im Kapitel „Anwendungsbereich des PPF-Verfahrens“, dass genormte Produkte und Rohmaterialien keinem eigenen PPF-Verfahren unterliegen. Das ist für mich eine grobe Fehlentscheidung, denn insbesondere Rohmaterialien sind extrem risikobehaftet und entstammen zumeist keinem stabilen, geschweige denn statistisch fähigen, Serienprozess. Hinzu kommt, dass der Entwicklungs- und Freigabeprozess dieser Materialien in der Praxis zumeist nicht annähernd Automotive-Qualitäts- und -Nachweisstandards genügt. Die meisten Lieferanten von genormten Produkten und Rohmaterialien sind nicht nach IATF 16949 zertifiziert, d.h. die ansonsten üblichen Qualitätsstandards „greifen“ nicht durch. Eine Unterlassung des PPF-Verfahrens, gerade bei direkten oder indirekten sicherheitsrelevanten Umfängen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Eine Unterlassung des PPF Verfahrens bedeutet zum Beispiel konkret, dass Organisationen z.B. an der Rezeptur etwas ändern können und dies dem Kunden nicht mitteilen müssen. Man könnte Bücher darüber schreiben, zu was für Problemen dies in der Vergangenheit bereits geführt. Zum Glück haben manche Automobilhersteller dies erkannt und die Anwendung von VDA-Band 2 auch für genormte Produkte und Rohmaterialien in ihre kundenspezifischen Anforderungen aufgenommen.

Der zweite Kritikpunkt betrifft die Prüfprozesse. Im VDA Band steht, dass für Prüfmittel Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen. Prüfmittel und Prüfprozesse sind zwei verschiedene Dinge und gemeint waren eigentlich letztere. Würde man nur für Prüfmittel Fähigkeiten nachweisen, würden ggf. Bedienereinfluss sowie weitere signifikante Messunsicherheitsbeiträge nicht in die Streuungsuntersuchungen einbezogen werden. Aus fachlicher Sicht gibt es keine Begründung für die Unterlassung der Fähigkeitsermittlung für Prüfprozesse. Es widerspricht auch der IATF 16949 im englischen Original, da hier von „inspection, measurement, and test equipment systems“ gesprochen wird, was nach AIAG Manual MSA dem Prüfprozess und nicht nur dem Prüfmittel entspricht (anderes Wording als VDA-Band 5). Der VDA hat dieses Problem erkannt und angekündigt, dies in einer Sanktionierten Interpretation klarzustellen.

Redaktion:
Zum Abschluss: Die Revision klingt nach viel Aufwand. Können Sie uns eine Anleitung für die Schritte zur Umsetzung geben? Brauchen alle Organisationen externe Unterstützung bei der Umstellung?

Wolfgang Rhein:
Nein, natürlich nicht! Wenn eigene Lösungsansätze zur Umsetzung da sind und man es wirtschaftlich ohne Beratung schafft, sollte man das auch tun! Organisationen, die noch nicht so weit sind, müssen allerdings einkalkulieren, dass die interne Lösung Zeit und Ressourcen kostet. Hier kann ein erstes Konzeptgespräch sinnvoll sein, gefolgt von einer Beratung durch einen Dienstleister, der sich nachweislich schon intensiv mit der Revision und deren Interpretation auseinandergesetzt hat. So kann man enorm Zeit sparen. Ein kompetenter Dienstleister begleitet die Organisation und kann nachweislich Ressourcen schonen. Auch organisationsspezifische Schulungen werden meinerseits nachdrücklich empfohlen, denn PPF ist kein Dokument, sondern ein Prozess.

Wenn Kunden das PPF-Verfahren nach VDA Band 2 verlangen oder eine intrinsische Motivation besteht, diesen – nochmals – sehr gelungenen Standard und somit „Stand der Technik“ anzuwenden, sollten die Verantwortlichen sich mit den Inhalten, aber auch allen anderen „Core Tools“ vertraut machen, denn nur deren Zusammenwirken ergibt ein logisches Konstrukt. Sowohl die Prozesse als auch die Prozessbeschreibungen des QM-Systems müssen entsprechend angepasst werden. Alsdann wird das PPF-Verfahren nach VDA Band 2 in allen neuen Projekten angewendet. Auch für Änderungen an bestehenden Produkten und Prozessen sollte der aktuelle Band verwendet werden.

Fact Sheet: VDA Band 2

Vollständiger, korrekter Titel:

VDA Band 2, Sicherung der Qualität von Lieferungen, Produktionsprozess und Produktfreigabe (PPF), erschienen im April 2020 als „Rotband“, 6. überarbeitete Auflage

Abkürzung:

VDA Band 2

Ziel:

Sicherstellen der Qualität in der Serienproduktion, insbesondere durch stärkere Abstimmung zwischen Kunden und Lieferanten im PPF-Verfahren sowie eine dem neusten Stand der Technik entsprechenden Nachweisführung.

Selbstverständlich unterstützen wir auch Ihre Organisation in allen Belangen zum VDA Band 2 – mit individueller inhouse-Beratung.

Unsere Automotive-Spezialisten sind aufgrund fundierter Erfahrungen sowohl auf Unternehmensseite als auch als Third-Party-Zertifizierungsauditoren zu allen Fragestellungen betreffend des VDA Band 2 ansprechbar und wissen, wie die Forderungen in Ihre firmeninterne Sprache zu übersetzen sind.

Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf!

Unser Interview-Partner

Wolfgang Rhein, Gründer und Geschäftsführer der Rhein S.Q.M. GmbH

Wolfgang Rhein, Gründer und Geschäftsführer der Rhein S.Q.M. GmbH, kennt die „Überraschungen“, die der neue VDA Band 2 für Unternehmen bereit hält, genau.

Aktuelles

  • Wolfgang Rhein, Gründer und Geschäftsführer der Rhein S.Q.M. GmbHInterview zur Revision des VDA Band 2 mit Wolfgang Rhein02.03.2023 - 15:26
  • Kundenzufriedenheit 202209.01.2023 - 10:29
  • Beitragsbild für Pressemitteilungen rund um Qualitätsmanagement-ThemenPressemitteilung zur CQI-12 Version 3, der spezifischen Norm der Automobilindustrie für Beschichtungs-Prozessmanagement15.02.2022 - 07:50
  • Kundenzufriedenheit 202110.02.2022 - 08:44
  • Fachbeitrag in der QUALITY ENGINEERING über die 4. Edition der CQI-9 für Wärmebehandlung31.08.2021 - 08:59
  • CQI-12 JOT Rhein SQMCQI-12-Norm: Fachbeitrag im Journal für Oberflächentechnik21.05.2021 - 13:23
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