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Qualitätsmanagement in Integrationsbetrieben
Integrationsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Betriebe, die im Wettbewerb mit anderen Firmen stehen und sich durch die Besonderheit auszeichnen, dass wirtschaftliche Ziele verfolgt und gleichzeitig dauerhaft und in den meisten Fällen zwischen 25 und 50 Prozent Menschen mit Behinderung beschäftigen. Diese werden dabei speziell gefördert und weitergebildet. Das Ziel dieser Betriebe ist es, dass Personen mit Behinderung in anderen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Stelle finden (Aktivierung, Weiterbildung und berufliche Eingliederung).
Integrationsbetriebe, deren Aufgaben und finanzielle Förderung werden im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Sie stellen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, die ohne eine besondere Unterstützung oder einen besonderen Rahmen nicht in der Lage wären, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu behaupten. Trotzdem stehen diese Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb und fordern von ihren Beschäftigten ein vertretbares Maß an Leistung (durchschnittlich 60 – 70 % der Leistungsfähigkeit von Nicht-Integrationsbetrieben).
Die Geschäftsfelder der Integrationsbetriebe sind so unterschiedlich wie der allgemeine Markt selbst. Viele betreiben industrielle Produktion, Dienstleistungen oder Einzelhandel. Bei den Rechten und Pflichten der Beschäftigten gibt es keine Unterschiede. Entsprechend sind auch die Erwartungen an die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei der Betrieb und die Arbeit so organisiert werden, dass Einschränkungen, die sich aus einer Behinderung ergeben, angemessen berücksichtigt bleiben. Dies kann beispielsweise in besonderer Ausstattung, besonders gegliederten Arbeitsprozessen und einer den guten und schlechteren Phasen der menschlichen Verfassung angepassten Organisation resultieren. Eine weitere Besonderheit von Integrationsbetrieben gilt der Einrichtung eines Sozialdienstes mit angemessen qualifiziertem und hiervon ausreichend zur Verfügung gestelltem Personal.
Ein Fokus auf Qualitätsmanagement ist in Integrationsbetrieben unabdingbar, um den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der Kundenanforderungen (Klienten und Kostenträger) dauerhaft gerecht zu werden.
QM-Zertifizierungen, QM-Normen und QM-Services für Integrationsbetriebe
Wenn wir mit unseren Kunden von Qualitätsmanagement für Integrationsbetriebe sprechen, stehen oft die folgenden Standards und Themen besonders im Fokus unserer QM-Beratung:
- ISO 9001
- HACCP / Codex Alimentarius
- ISO 14001 / EMAS
- ISO 50001
- ISO 45001
- DIN ISO / IEC 27001
- AZAV Zulassung
- KTQ
- IMS / St. Gallener Modell / EFQM
Klicken Sie für mehr Infos einfach auf den jeweiligen Punkt – oder kontaktieren Sie uns direkt mit Ihren Fragen zur branchenspezifischen Qualitätsmangement-Beratung für Integrationsbetriebe!
Diskretion ist einer unserer Grundsätze in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden!
Wir nehmen die mit unseren Kunden getroffenen Geheimhaltungsvereinbarungen ernst! Auf Wunsch stellen wir gerne Referenzkontakte zu solchen Kunden her, von denen eine Freistellung der Geheimhaltungsverpflichtung erteilt wurde. So können Sie sich sehr gerne über unsere Leistungserbringung informieren.
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