Das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” wird zum 01. April 2012 in Kraft treten. Es herrscht in der Branche aber noch starke Verunsicherung wie es mit der Trägerzulassung weitergeht. Umso wichtiger wird eine professionelle Begleitung Ihres AZAV Projektes! Sie erreichen so die notwendigen, für die neue Norm geltenden, Voraussetzungen zur Abrechnung behördlich geförderter Bildungsmaßnahmen sowie eine langfristige Qualifizierung Ihrer Einrichtung für Bildungsprojekte.