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Homepage » QM-Klischee » QM-Klischee im Mai 2020: „Meine Kunden verlangen keine Zertifizierung, also müssen wir uns nicht an Normen halten.”

„Meine Kunden verlangen keine Zertifizierung, also müssen wir uns nicht an Normen halten.“

Herr Rhein, was genau ist denn an der obigen Aussage nicht korrekt? Wenn mein Kunde doch keine Zertifizierung verlangt, warum sollte ich mich dann trotzdem an Normen halten? Dies würde meinen Arbeits- und Kostenaufwand ohne Not enorm erhöhen!

Diese Aussage ist in der Tat ein weit verbreitetes Gerücht und ist bei der Entwicklung oder Produktion von safety-relevanten Komponenten schlicht falsch. Die Nichteinhaltung von Normen kann im Produkthaftungsfall zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit führen, so dass Mitarbeiter eines Unternehmens potenziell persönlich haften. Dazu muss man Folgendes beachten: Die Produkthaftung ist die Haftung des Herstellers für Schäden, die daraus resultieren, dass das Produkt nicht die Sicherheit aufweist, die die Allgemeinheit unter Berücksichtigung gewisser Umstände berechtigterweise erwarten darf. Hersteller müssen ihre Produkte nach dem „Stand von Wissenschaft und Technik” entwickeln bzw. produzieren. Für diesen „Stand von Wissenschaft und Technik” gibt es zwar keine genaue Definition. Verfügbares Wissen, welches unter anderem in Normen verfasst wurde, zählt aber zweifelsfrei dazu. Und es gilt, wie weithin bekannt: Unwissen schützt nicht vor Strafe! Zurück zu den Normen: In Qualitätsmanagement- bzw. Qualitätssicherungs- und artverwandten Normen sind Standards, die man erwarten darf, teilweise geregelt. Diese Normen geben für produkthaftungsrelevante Prozesse, wie beispielsweise den Entwicklungs-, Produktions- oder Qualitätssicherungsprozess, Vorgaben. Ein Beitrag zur Erfüllung erwartbarer Mindeststandards ist die Berücksichtigung von Normvorgaben bei der Ausgestaltung und Durchführung der Prozesse. Kommt es aufgrund von Mängeln zu Sach- oder Personenschäden, kann das beklagte Unternehmen anhand dieser Prozesse ggf. nachweisen, dass es kein „Chaosbetrieb“ ist, was den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zumindest teilweise – z.B. was „Organisationsverschulden“ angeht – entkräften kann. Das Unternehmen wird selbstverständlich dennoch für den entstandenen Schaden aufkommen, es haftet jedoch kein Mitarbeiter persönlich. Hält sich ein Unternehmen, das safety-relevante Komponenten, Systeme oder Endprodukte entwickelt bzw. produziert oder auch nur prüft, nicht an zutreffende Normen, hat somit keine stringenten Prozesse eingeführt oder diese bewusst nicht eingehalten, wird es für dieses Unternehmen schwierig, nachzuweisen, dass es das Erwartbare unternommen hat, um Schäden zu verhindern. Was viele nicht wissen: Im Produkthaftungsfall haftet jeder, der bewusst gegen Vorgaben verstoßen oder einen safety-relevanten Mangel verschwiegen hat, persönlich.

Das bedeutet für Unternehmen: Auch wenn Kunden keine Zertifizierung verlangen, ist es wichtig, sich an relevante Normen zu halten. So werden Risiken für Kunden, Benutzer, Dritte, Führungskräfte und Mitarbeiter enorm verringert.

Qualitätsmanagement-Klischee des Monats: Fragen, Vorurteile, Spekulationen, Irrtümer und Klischees frisch aus der QM-Beratungspraxis!

So unterstützt die Rhein S.Q.M. GmbH

Unsere Normspezialisten sind aufgrund fundierter Erfahrungen zu zahlreichen Fragestellungen rund um das Thema Produkthaftung ansprechbar. Dabei ist es für unsere Experten unerheblich, wie viele Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen arbeiten oder in welcher Branche Sie tätig sind. Die Rhein-S.Q.M.-Schwerpunkte liegen aber auf Automobilindustrie, Luftfahrtindustrie, Schienenfahrzeugindustrie, Medizinprodukteindustrie, pharmazeutischer Industrie, Lebensmittelindustrie und im Anlagenbau.

Unsere weiterführenden Informationen zur Produkthaftung:

  • Interview zur Produkthaftung mit Wolfgang Rhein

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